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Die vorgesehene BVO-Änderung steht in direktem Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens und der Einführungsverordnung über den Personenverkehr mit der EG (EVO). Sie wird zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten.
Die Höchstzahlen für Jahresbewilligungen sollen erneut unverändert bei 17'000 (Kantone 12'000; Bund 5'000) und jene für Kurzaufenthalter bei 18'000 (Kantone 11'000; Bund 7'000) belassen werden.
Der Bundesrat beschränkt sich darauf, die bisherigen Höchstzahlen für das kommende Kontingentsjahr weiterzuführen.
Der vorliegende Entwurf bringt zwei wesentliche Änderungen: einerseits die Einführung eines neuen Kurzaufenthalterstatuts für kurzfristige Tätigkeiten und als Ersatz für das Saisonnierstatut, und andererseits eine Verschärfung der Zulassungsbestimmungen für Tänzerinnen in Nachtlokalen. Daneben sollen die neuen Höchstzahlen für das nächste Kontingentsjahr vom 1. Oktober 1995 bis 30. November 1996 festgelegt werden.
Teilrevision der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer