Abgeschlossen
28. Mai 1997 - 9. August 1997

Verordnung über die Zahl der Ausländer (BVO)

Die Höchstzahlen für Jahresbewilligungen sollen erneut unverändert bei 17'000 (Kantone 12'000; Bund 5'000) und jene für Kurzaufenthalter bei 18'000 (Kantone 11'000; Bund 7'000) belassen werden.
Quelle
fedlex.admin.ch

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