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Mit der Revision des KVG sollen die drei Motionen Brand 18.3765 «Zeitgemässer elektronischer Datenaustausch zwischen Gemeinden und Krankenversicherern», die Motion Hess 18.4209 «Wohnsitzfrage, Krankenkassenprämie und stationäre Anteile der Kantone. Weniger Bürokratie, weniger Fehler» sowie die Motion Brand 17.3311 «Phantome aus dem Risikoausgleich entfernen» umgesetzt werden. Des Weiteren werden mit der Revision die Versicherten, die im Ausland wohnen, in die Versichertenbestände, die für die Berechnung des Risikoausgleichs massgebend sind, aufgenommen. Bis anhin werden hauptsächlich die in der Schweiz wohnenden Versicherten im Risikoausgleich berücksichtigt.
In den Anhängen 1 und 2 zur RTVV werden die Versorgungsgebiete der Lokalradios und der Regionalfernsehen definiert. Mit Blick auf die Neukonzessionierung des regionalen Service public ab 2025 werden die Anzahl und Ausdehnung der Versorgungsgebiete aktualisiert. Die bisherigen Versorgungsgebiete datieren von 2007.
Die elektronische Kommunikation hat sich im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben etabliert. Auch im informellen Kontakt zwischen Privatpersonen und Behörden herrscht die elektronische Kommunikation vor. Diese Realität jedoch steht in einem markanten Gegensatz zum Bereich des formellen Verwaltungshandelns. Hier steht die aktuelle Rechtslage dem elektronischen Weg in wesentlichen Punkten entgegen. Als Folge davon ist der formelle Geschäftsverkehr an die schriftliche Form (d.h. Schrift auf Papier) gebunden. Mit beiliegendem Vernehmlassungsentwurf sollen die gesetzlichen Grundlagen für einen rechtsverbindlichen und medienbruchfreien elektronischen Geschäftsverkehr mit den öffentlichen Organen im Kanton Zürich geschaffen werden. Das Rechtsetzungsprojekt ist Teil des Impulsprogramms, welches der Regierungsrat für die Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung 2018 - 2023 (RRB Nr. 390/2018) genehmigt hat. Es handelt sich um das Vorhaben IP 2.1 «Rechtliche Grundlagen für elektronischen Geschäftsverkehr (DigiLex)» und dient der Umsetzung des Ziels Nr. 2 «Verbesserung der Rahmenbedingungen für Akzeptanz, Zugänglichkeit und Anwendung von Online-Angeboten».
Mit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes wird das Verkehrsverbot von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis zu medizinischen Zwecken aufgehoben und der Umgang mit zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln erleichtert. Entsprechend werden Änderungen am Ausführungsrecht notwendig, insbesondere: - Anpassung der erforderlichen Bewilligungs- und Kontrollmassnahmen in der Betäubungsmittelkontrollverordnung sowie die Einzelheiten betreffend die Datenerhebung des BAG über die ärztlichen Behandlungen mit Cannabisarzneimitteln (BetmKV) - Umteilung von Cannabis zu medizinischen Zwecken vom Verzeichnis d mit den verbotenen Betäubungsmitteln ins Verzeichnis a in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI)
Mit den Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 wird das Visa-Informationssystem erneuert, um neuen Herausforderungen in der Visa-, Grenz- und Sicherheitspolitik besser gerecht zu werden. Das Visa-Informationssystem ist eine EU-Datenbank, die die Grenzschutzbeamten an den Schengen-Aussengrenzen mit den Konsulaten der Schengen-Staaten in der ganzen Welt verbindet. Das System wurde 2015 weltweit eingeführt. Es liefert den Visumbehörden die wichtigsten Informationen über Personen, die Schengen-Visa für Kurzaufenthalte beantragen, und ermöglicht es Grenzschutzbeamten, Reisende zu erkennen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Um sicherzustellen, dass diese Behörden jederzeit über die erforderlichen Informationen verfügen, wird das System mit den Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 ausgeweitet, indem insbesondere auch Personen, die Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstitel innehaben oder beantragt haben, im System erfasst werden. Die EU modernisiert ihre Informationssysteme für Sicherheit und Grenzmanagement, um Informationslücken zu schliessen und die Sicherheit im Schengen-Raum zu erhöhen. Ferner wird eine Anpassung des AIG beantragt (Vorlage 2), womit die EZV als Strafverfolgungsbehörde den Zugriff auf den CIR und den Zugang zu den damit verbundenen EU-Informationssystemen (EES, ETIAS, VIS) erhalten soll.
In Ergänzung zum Vorentwurf des genannten Bundesgesetzes, zu dem bereits von Dezember 2020 bis März 2021 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wurde, wird eine zusätzliche Gesetzesbestimmung in Form einer Übergangsbestimmung unterbreitet, die die Finanzierung der «Agenda Nationale Infrastrukturen und Basisdienste DVS» zum Gegenstand hat. Mit dieser Bestimmung soll sich der Bund bei Vorliegen der definierten Voraussetzungen verpflichten, eine ab 2024 auf vier Jahre befristete Anschubfinanzierung für Projekte der Agenda zu gewährleisten.
Die neuen ETIAS-Änderungsverordnungen enthalten Folgeänderungen, die sich aus der Verabschiedung der drei revidierten EU-Verordnungen zum Schengener-Informationssystem SIS und den Interoperabilitätsverordnungen ergeben. Neu werden u.a. die Zugriffsrechte der nationalen ETIAS-Stellen auf die in anderen EU-Informationssystemen (EES, VIS, SIS) gespeicherten Daten geregelt. Neben diesen Zugriffsrechten und der Zugriffsrechte der nationalen ETIAS-Stelle auf die nationalen Informationssysteme (ORBIS, VOSTRA, RIPOL, N-SIS, Nationaler Polizeiindex) besteht weiterer Umsetzungsbedarf. Dieser betrifft die Erweiterung des Anwendungsbereichs von ETIAS und die Schaffung eines nationalen ETIAS-Systems (N-ETIAS). Ferner soll das ETIAS-Beschwerdeverfahren mittels einer Plattform technisch vereinfacht und aufgrund der Anpassung von Verfahrensbestimmungen beschleunigt werden.
Aufgrund der Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) muss auch die Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) angepasst werden.
Die Stimmberechtigten haben das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) am 13. Juni 2021 angenommen. Erste Bestimmungen zu Polizeikooperationen und verdeckter Fahndung sollen bereits im Herbst in Kraft gesetzt werden. Die Umsetzung der vorgesehenen präventiv-polizeilichen Massnahmen wird in einer Verordnung (VPMT) konkretisiert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 zur entsprechenden Verordnung die Vernehmlassung eröffnet.
Die Planung im Untergrund wird auf Grund der sich häufenden Nutzungskonflikte zur Notwendigkeit. Für die Raumplanung im Untergrund und teilweise auch für Zwecke der Landesgeologie fehlen heute die notwendige raumbezogene geologische Information. Diese Vorlage will entsprechende rechtliche Grundlagen schaffen, damit künftig geologische Daten für die Planung im Untergrund zur Verfügung gestellt werden können.
Das im Jahr 2017 revidierte Ausführungsrecht zum Transplantationsgesetz regelt verschiedene Datenbanken sowie ein Überkreuz-Lebendspende-Programm. Nun sollen im Transplantationsgesetz die formell-gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb der Datenbanken, für die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten und für die Kernelemente des Überkreuz-Lebendspende-Programms geschaffen werden. Die Vernehmlassungsvorlage sieht zudem vor, die Sicherheit der Transplantationsmedizin mit einem Vigilanzsystem zu erhöhen und den Vollzug zu stärken. Damit sollen die wissenschaftlichen und regulatorischen Entwicklungen, die seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes vor mehr als zehn Jahren eingetreten sind, aufgenommen werden
Erweiterung des Informationssystems für Labordaten «ALIS» mit Daten aus der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sowie von Betrieben, die mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen umgehen und Umbenennung des Informationssystems in «ARES». Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Beteiligung der Kantone an der Finanzierung des Informationssystems über die Ergebnisse der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen «Fleko» sowie Neustrukturierung der Verordnung.
Seit rund fünfzehn Jahren können Stimmberechtigte in verschiedenen Kantonen im Rahmen eines Versuchsbetriebs elektronisch wählen und abstimmen. Die rechtlichen Grundlagen für die Versuche bilden Artikel 8a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1), die Artikel 27a–27q der Verordnung über die politischen Rechte (VPR; SR 161.11) sowie die Verordnung der Bundeskanzlei (BK) über die elektronische Stimmabgabe (VEleS; SR 161.116). Mit den vorliegenden Revisionsentwürfen der VPR und der VEleS soll die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs umgesetzt werden. Damit zieht der Bundesrat die Lehren aus der bisherigen Versuchsphase, um eine neue, stabile Grundlage für den E-Voting-Versuchsbetrieb zu schaffen.
Das Unternehmensentlastungsgesetz zielt auf den Abbau von administrativen Belastungen und die Reduktion von Regulierungskosten für Unternehmen ab. Es werden Grundlagen für eine effiziente Regulierung geschaffen und konkrete Instrumente zur Entlastung sowie eine zentrale elektronische Plattform für Unternehmen zur Abwicklung von Behördenkontakten gesetzlich verankert. Die Vorlage setzt die Motion 16.3388 Sollberger um.
Mit dieser Revision geltender Krebsregistrierungsverordnung vom 11. April 2018 sollen zwei Regelungen angepasst werden, die aktuell die Registrierung und die Veröffentlichung der Daten stark erschweren und damit den Nutzen der Krebsregistrierung reduzieren.