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Die Marktentwicklung und der technische Fortschritt machen eine Anpassung der Ausführungsverordnungen zum Fernmeldegesetz erforderlich. Besondere Beachtung erhält dabei der Konsumentenschutz, namentlich in Bezug auf die Mehrwertdienste. Ausserdem muss ein gesetzlicher Rahmen für die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallende künftige Verwaltung der Internet-Domainnamen geschaffen werden; das betrifft insbesondere die Domains «.ch» und «.swiss».
Im Änderungsentwurf werden namentlich Anpassungen an der Berechnung der Preise für die Nutzung eines Telekomnetzes vorgeschlagen. Die Änderungen zielen darauf ab, die Erkenntnisse des Bundesrates in seinen beiden Evaluationsberichten zum Fernmeldemarkt praktisch umzusetzen und der technischen Entwicklung Rechnung zu tragen.
Die Teilrevision der RTVV ermöglicht, Regionalfernsehprogramme auch ausserhalb ihres Verbreitungsgebiets digital über Leitungen zu verbreiten.
Mit der erwähnten Änderung soll einerseits eine konsequentere Unterscheidung zwischen den durch die ComCom regulierten Beziehungen der Anbieterinnen auf der Vorleistungsstufe und ihren vertragsrechtlichen Kundenbeziehungen vorgenommen werden. Anderseits sollen durch die der Ursprungsanbieterin ausdrücklich gewährte Möglichkeit, vor der Einrichtung einer Preselection den Nachweis einer entsprechenden Ermächtigung der betroffenen Kundinnen oder Kunden zu verlangen, unerwünschte Schaltungen möglichst vermieden werden.
Schwerpunkt der Revision ist der Systemwechsel von der heutigen Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen hin zu einer geräteunabhängigen Radio- und Fernseh-Abgabe von Haushalten und Unternehmen. Ausserdem beinhaltet die Vorlage Anpassungen von weiteren Bestimmungen, die durch die technische Entwicklung im Rundfunkbereich oder wegen Vollzugsproblemen notwendig sind.
Ausführungsbestimmungen zum Postgesetz vom 17. Dezember 2010; insbesondere zum Umfang der Grundversorgung, zur Presseförderung, zur Meldepflicht der Anbieterinnen von Postdiensten, zum Zugang zu Postfachanlagen und zur Behördenorganisation.
Die Revision der RTVV sieht vor, die finanzielle Situation der regionalen Fernsehsender mit Service-public-Auftrag zu verbessern. Weiter soll die Digitalisierung der Kabelnetze durch einen Abbau der analogen Verbreitungspflichten erleichtert werden.
Neuberechnung Kantonsbeteiligungen 2012-15
Mit der angestrebten Änderung soll die minimale Übertragungsrate, welche die Grundversorgungskonzessionärin im Rahmen eines Breitbandanschlusses gewährleisten muss, heraufgesetzt werden. Gleichzeitig soll die Preisobergrenze für einen solchen Anschluss herabgesetzt werden. Die Änderung der FDV soll ausserdem den Schutz Minderjähriger vor im Mobiltelefoniebereich angebotenen Mehrwertdiensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten verbessern.
Verschlüsselung von Set-Top-Boxen im digitalen Kabelnetz.
Strategiebericht zur Weiterentwicklung der nationalen Infrastrukturnetze im Bereich Verkehr, Energie und Telekommunikation bis ins Jahr 2030 als Teil des Wachstumspakets 2008-2011.
Erste Erfahrungen mit der Radio- und Fernsehverordnung und die Revision der europäischen Regelwerke führen zu Anpassungsbedarf.