Willst du per Email Benachrichtigungen zu diesen Themen bekommen?
Wähle die Themen aus, die dich interessieren. Die Benachrichtigungen sind gratis.
Ziel der Revision von Art. 42bis der Bundesverfassung und des Finanzhaushaltsgesetzes ist der Abbau des Fehlbetrages der Bilanz und damit der Bundesverschuldung.
Der Bundesrat sieht vor, die drei Finanzierungsanliegen (Treibstoffzollabgabe von 10 Rappen, Beizug der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, Bahnabgabe) in einer neuen Verfassungsbestimmung (neuer Art. 23 der Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung) zusammenzufassen.
Im Auftrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK -N) führt der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren zu einem Gesetzesentwurf über die Familienzulagen durch. Der Entwurf basiert auf dem Grundsatz "Ein Kind - eine Zulage", wobei der Anspruch auf eine derartige Zulage unabhängig vom Beruf und der Erwerbstätigkeit der Eltern für alle gleich ist. Vorgeschlagen wird ferner ein gesamtschweizerischer Lastenausgleich und die Anpassung an die Teuerung. Sowohl im bezug auf die Höhe der Zulagen wie auch auf die Finanzierungsart werden Varianten zur Diskussion gestellt.
Die Abgabe verfolgt drei Hauptziele: Sie setzt das Verursacherprinzip im Strassenschwerverkehr um: Wer mehr fährt, soll auch mehr bezahlen. Sie berücksichtigt die externen Kosten und Nutzen des Schwerverkehrs und führt so das Prinzip der vollen Kostendeckung in diesem Bereich ein. Sie baut Wettbewerbsverzerrungen zwischen Strasse und Schiene ab und leistet somit einen Beitrag zur Kostenwahrheit im Verkehr.
Die Vorlage berücksichtigt Erziehungsarbeit, führt weitere gewichtige Verbesserungen ein und modernisiert die Erwerbsersatzordnung.
Es stehen zwei Varianten von Gesetzesentwürfen zur Diskussion: Bei der Variante Beschleunigung werden die Verrechnungssteuerguthaben nicht verzinst. Hingegen wird das Rückerstattungsverfahren beschleunigt und überschaubarer gemacht. Die Variante Verzinsung sieht zusätzlich zur Beschleunigung des Verfahrens eine Verzinsung des Rückerstattungsguthabens vor. Vernehmlassung im Auftrag einer Parlamentarischen Kommission.
- Verordnung über die Inkraftsetzung und Einführung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung, - Verordnung über die Beiträge des Bundes zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung, - Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung
- Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung - Änderung des Zivilgesetzbuches