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Im Vordergrund steht die Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) aller Kundinnen und Kunden sowie die Förderung der Transparenz, des Wettbewerbs und der Effizienz in der Elektrizitätswirtschaft. Insbesondere werden die Rechte und Pflichten der Stromnetzbetreiber geregelt, welche auch künftig über natürliche Monopole verfügen.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) beschloss, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Demnach soll über eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) am Eidgenössischen Buss- und Bettag sowie an einem vom Bundesrat zu bezeichnenden weiteren Sonntag ein Fahrverbot von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingeführt werden.
Der Entwurf enthält Vorschläge zur Betriebsdauer der bestehenden Kernkraftwerke, ein Verbot der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente und Vorschriften zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle sowie deren Finanzierung. Er sieht für neue Kernkraftwerke das fakultative Referendum vor.
Das neue Stauanlagengesetz soll die grundlegenden Vorschriften über die Sicherheit von Stauanlagen, die Aufsicht über diese Werke und die Haftung der Inhaberinnen und Inhaber der Stauanlagen enthalten, wobei die Haftungsbestimmungen verschärft und die Deckung der Haftpflicht speziell geregelt werden sollen. Das neue Gesetz soll das Wasserbaupolizeigesetz vom 22. Juni 1877 ersetzen.
Das Protokoll Verkehr hat zum Ziel, eine für den Alpenraum nachhaltige Mobilität sicherzustellen, die für Menschen, Tiere und Pflanzen erträglich ist. Um dieses Ziel zu verwirklichen, soll die Benutzung der umweltverträglichen Verkehrsmittel, insbesondere durch die Verbesserung der alpenquerenden Eisenbahnachsen, begünstigt werden. Ausserdem sollen im Grundsatz keine "neuen hochrangigen, alpenquerenden Strassen" gebaut sowie das Prinzip der Kostenwahrheit verwirklicht werden.
Die wesentlichsten Änderungen sind: Verpflegungsmöglichkeiten auf Rastplätzen, höhere Beitragssätze des Bundes für den Unterhalt der Nationalstrassen und Massnahmen, die Kostensteigerungen im Autobahnbau vermeiden helfen sollen.
Nach dem Verordnungsentwurf werden sämtliche Entsorgungskosten, die nach Betriebsende der jeweiligen Kernkraftwerke entstehen, durch den Entsorgungsfonds sichergestellt. Die Kernkraftwerkbetreiber werden verpflichtet, jährliche Beiträge an den Fonds zu leisten, so dass nach einem 40-jährigen Betrieb die erforderlichen finanziellen Mittel im Fonds vorhanden sind. Die vor Betriebsende anfallenden Entsorgungskosten sollen die Betreiber wie bis anhin direkt bezahlen.
Die Änderung des Nationalstrassengesetzes sieht die Übertragung der Genehmigungskompetenz für Ausführungsprojekte der Nationalstrassen von den Kantonen auf den Bund und ein neues Rechtsmittelverfahren vor. Neu wird also der Bund die Ausführungsprojekte genehmigen, die nach wie vor von den Kantonen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen erarbeitet werden. Zudem sollen alle Spezialverfahren im Hauptverfahren zusammengelegt werden.
Der Bund soll seinen Anteil an den Unterhalt der Nationalstrassen erhöhen. Dies verlangt das Parlament mit einer Motion.
Das Protokoll 'Energie' ist ein weiteres Zusatzprotokoll zur Alpenkonvention von 1991. Es hat zum Ziel, eine natur- und landschaftsschonende sowie umweltverträgliche Erzeugung, Verteilung und Nutzung der Energie durchzusetzen und energiesparende Massnahmen zu fördern.
Der vorliegende Entwurf wurde als Rahmengesetz ausgestaltet. Zentrale Pfeiler sind das Kooperations- und Subsidiaritätsprinzip. Der Gesetzesentwurf schlägt den geregelten Netzzugang auf Vertragsbasis vor. Er enthält ferner Grundsätze für den Netzbetrieb, die Rechnungsführung und die Sicherstellung der Versorgung.
Der Vorentwurf lehnt sich an das Kernenergiehaftpflichtgesetz an. Vorgeschlagen wird eine strenge Haftung des Inhabers einer Stauanlage für Schäden, die durch austretende Wassermassen verursacht werden. Der Inhaber haftet auch dann, wenn der Schaden durch ausserordentliche Naturvorgänge (z.B. Erdbeben), kriegerische Ereignisse oder Sabotage verursacht wurde.
Bundesgesetz über die Bewirtschaftung und Nutzung der Gewässer