Abgeschlossen
22. Mai 2024 - 15. Juli 2024

Vorentwurf zur Revision des Gesetzes betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Vorentwurf zur Revision des Gesetzes betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (GABewG)

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie andere damit verbundene gesetzliche Bestimmungen wurden mehrfach geändert. Daher sind Anpassungen im GABewG erforderlich. Ausserdem wurden vom Grossen Rat am 9. September 2021 und am 12. März 2024 zwei Motionen angenommen (Nr. 2019.09.314 und 2022.11. 493). Diese verlangen einerseits die Aufnahme des gesamten Kantons Wallis in die Liste der Orte, an denen der Erwerb von Ferienwohnungen und Apparthotels durch Personen im Ausland bewilligt werden kann. Andererseits soll die obligatorische Vorbesitzzeit von 10 bzw. 5 Jahren im Falle eines Verkaufs durch nicht dem BewG unterstellte Personen an Personen im Ausland abgeschafft werden. Die vorliegende Revision schlägt daher auch und insbesondere die Aufnahme dieser beiden Neuerungen vor.