Laufend
23. Oktober 2024 - 6. Januar 2025

VIII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Zuweisung Wohnraum für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge)

Der Kantonsrat hat mit der Annahme der Motion «Zuweisung Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge» der Regierung den Auftrag erteilt, das Sozialhilfegesetz dahingehend zu ändern, dass Wohnraum für Personen aus dem Asylbereich als Sachleistung ausgerichtet werden soll. Die Regierung hat sich gegen die vorgesehene Regelung ausgesprochen, da diese ihrer Meinung nach gegen übergeordnetes Völkerrecht verstösst. Der Kantonsrat überwies die Motion trotzdem. Nun wird das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.

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Quelle
www.sg.ch

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