Teilrevision des Gesetzes über das Einwohnermeldewesen
Die Gesetzesrevision bezweckt in der Hauptsache, dass Schweizer Bürger künftig bei einem Wohnsitzwechsel den Heimatschein nicht mehr in der Niederlassungsgemeinde hinterlegen müssen.
Heute können die Einwohnerämter direkt auf das Personenstandsregister im Zivilstandswesen (Infostar)
zugreifen. Als Folge davon kann auf die im Gesetz verankerte Pflicht zur Hinterlegung des Heimatscheins beim Einwohnermeldeamt verzichtet werden.
Zusätzlich sind im Entwurf weitere Anliegen der Einwohnerämter aufgenommen worden. Dazu gehört
die Möglichkeit der Gemeinden, Telefonnummern und E-Mail-Adressen bei Einverständnis der Betroffenen als fakultativen Registerinhalt zu erfassen. Weiter soll die Drittmeldepflicht für Leitende von Kollektivhaushalten ausgeweitet werden. Sodann braucht es eine gesetzliche Klärung der lediglich in der Aufenthaltsgemeinde lebenden Personen mit Wohnsitz im Ausland.