Abgeschlossen
15. Juni 1998 - 30. September 1998

Rückzug der Vorbehalte und Auslegenden Erklärungen der Schweiz zu Artikel 6 EMRK

Der Bundesrat beabsichtigt, die Vorbehalte und Auslegenden Erklärungen der Schweiz zu Artikel 6 EMRK im Interesse der Rechtssicherheit und Transparenz unserer Rechtsordnung zurückzuziehen.