Abgeschlossen
21. September 2010 - 20. November 2010

Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST)

Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen für den Einsatz der Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr, deren Aus- und Weiterbildung, Ausrüstung, Bewaffnung und Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden sowie die Aufsicht durch das Bundesamt für Verkehr (BAV).