Abgeschlossen
30. Mai 2008 - 14. Juli 2008

Änderung CO2-Gesetz zur Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken

Mit Bundesbeschluss vom 23. März 2007 haben die Eidgenössischen Räte angeordnet, dass für Gaskombikraftwerke Kompensationsauflagen gelten. Dieser Beschluss soll durch eine gesetzliche Verankerung der Kompensationspflicht abgelöst werden.