Änderung CO2-Gesetz zur Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken
Mit Bundesbeschluss vom 23. März 2007 haben die Eidgenössischen Räte angeordnet, dass für Gaskombikraftwerke Kompensationsauflagen gelten. Dieser Beschluss soll durch eine gesetzliche Verankerung der Kompensationspflicht abgelöst werden.