Abgeschlossen
27. Juni 2007 - 15. Oktober 2007

Revision des Zivildienstgesetzes und des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe

Der Revisionsentwurf für das Zivildienstgesetz ZDG will das Zulassungsverfahren vereinfachen. Gesuchstellende reichen demnach künftig lediglich eine Deklaration ein, ihre Bereitschaft zu einer längeren Dienstzeit (1.5 oder 1.8 mal länger) als im Militär genügt als Nachweis für ihre Gewissensgründe (Variante "Tatbeweis"; Untervariante mit Faktor 1.5 oder 1.8). Die Variante "Verfahrensvereinfachung" erfordert weiterhin ein ausführliches Gesuch, die Anhörung wird nur in Ausnahmefällen angeordnet.