Rückzug der Vorbehalte und Auslegenden Erklärungen der Schweiz zu Artikel 6 EMRK
Der Bundesrat beabsichtigt, die Vorbehalte und Auslegenden Erklärungen
der Schweiz zu Artikel 6 EMRK im Interesse der Rechtssicherheit und
Transparenz unserer Rechtsordnung zurückzuziehen.