Abgeschlossen
30. Mai 2008 - 14. Juli 2008

Änderung CO2-Gesetz zur Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken

Mit Bundesbeschluss vom 23. März 2007 haben die Eidgenössischen Räte angeordnet, dass für Gaskombikraftwerke Kompensationsauflagen gelten. Dieser Beschluss soll durch eine gesetzliche Verankerung der Kompensationspflicht abgelöst werden.

Diese Vernehmlassung ist abgeschlossen