Abgeschlossen
28. Juni 2000 - 15. September 2000

Bundesgesetz über die Invalidenversicherung, 4. Revision

Als Sparmassnahmen sieht die Revision insbesondere das Auslaufenlassen der Zusatzrente und die Aufhebung der Härtefallrente mit Ersatz durch die Schaffung eines Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) auch für Bezüger/innen von Viertelsrenten vor.
Quelle
fedlex.admin.ch

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