Bundesgesetz über die Invalidenversicherung, 4. Revision
Als Sparmassnahmen sieht die Revision insbesondere das
Auslaufenlassen der Zusatzrente und die Aufhebung der Härtefallrente mit
Ersatz durch die Schaffung eines Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL)
auch für Bezüger/innen von Viertelsrenten vor.