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Abgeschlossen
28. Juni 2000 - 15. September 2000
Bundesgesetz über die Invalidenversicherung, 4. Revision
Als Sparmassnahmen sieht die Revision insbesondere das Auslaufenlassen der Zusatzrente und die Aufhebung der Härtefallrente mit Ersatz durch die Schaffung eines Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) auch für Bezüger/innen von Viertelsrenten vor.