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30. Januar 2019 - 7. Mai 2019

Verordnung über Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen

Die Verordnung sieht vor, dass der Bund auf Gesuch hin Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen finanziell unterstützen kann. Darunter fallen neben Massnahmen der Ausbildung und der Sensibilisierung namentlich auch passive Schutzmassnahmen baulicher und technischer Art vor Ort, wie beispielsweise Mauern, Zäune oder Überwachungskameras.
Themen
Recht