Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst. Änderung der Tierseuchenverordnung
Mit der neuen Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst soll eine ganzheitliche Regelung zur Ausbildung für alle Personen im öffentlichen Veterinärdienst getroffen werden. Ziel ist es, dass die anspruchsvollen und vielfältigen Aufgaben im öffentlichen Veterinärdienst von Personen mit vertiefter Aus- und Weiterbildungen, die den internationalen Ansprüchen genügt, übernommen werden.
Die Tierseuchenverordnung muss in mehreren Punkten geändert werden. Es betrifft dies insbesondere: seuchenpolizeiliche Pflichten im Viehhandel, die KODAVET-Datenbank, den Equidenpass, Massnahmen zur Bekämpfung der Schweinkrankheit PRRS und sowie die Überführung der getroffenen Sofortmassnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest in ordentliches Recht.