Verordnung über die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich (Zwangsanwendungsverordnung, ZAV)
Die Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen, welches vom Parlament am 20. März 2008 verabschiedet wurde.