Abgeschlossen
22. August 2001 - 30. November 2001

Umweltschutzgesetz (Altlasten, 98.451 n Pa.Iv. Baumberger)

Untersuchungen belasteter Standorte sollen künftig vom Kanton bezahlt werden, wenn sich ein solches Areal entgegen der ursprünglichen Annahme als nicht belastet herausstellt. Zudem sollen die Kantone für solche Kosten Abgeltungen des Bundes beanspruchen können. Diese und weitere Änderungen betreffend belastete Standorte schlägt eine Nationalratskommission vor.