Umweltschutzgesetz (Altlasten, 98.451 n Pa.Iv. Baumberger)
Untersuchungen belasteter Standorte sollen künftig vom Kanton bezahlt
werden, wenn sich ein solches Areal entgegen der ursprünglichen Annahme als
nicht belastet herausstellt. Zudem sollen die Kantone für solche Kosten
Abgeltungen des Bundes beanspruchen können. Diese und weitere Änderungen
betreffend belastete Standorte schlägt eine Nationalratskommission vor.