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Am 16. Dezember 2005 haben die Eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (RAG) verabschiedet. Zur Umsetzung dieses neuen Bundesgesetzes müssen der Bundesrat und die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen.