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Bund
Wirtschaft
Amt für das Handelsregister
Office fédéral du registre du commerce
•
Ufficio federale del registro di commercio
Bundesrain 20, CH-3003 Bern
•
https://ehra.fenceit.ch
Vernehmlassungen
20. Februar 2019
-
27. Mai 2019
Abgeschlossen
Bund
Wirtschaft
Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister
Die mit der Modernisierung des Handelsregisters verbundenen Änderungen im Obligationenrecht haben zur Folge, dass die geltende Handelsregisterverordnung angepasst werden muss. Zahlreiche Bestimmungen wurden von der Verordnung in das Gesetz überführt. Für Handelsregistergebühren gelten künftig uneingeschränkt das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip. Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass künftig im Bereich des Handelsregisters ausschliesslich die Grundsätze des Gebührenrechts gelten. Infolgedessen muss auch die Verordnung über die Gebühren im Handelsregister geändert werden.
26. August 2012
-
26. September 2012
Abgeschlossen
Bund
Wirtschaft
Teilrevision der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV)
Die Revisionsaufsichtsverordnung vom 22. August 2007 ist an die Anforderungen des e-government anzupassen (insb. Portal für Erneuerungen für die Zulassungen von Revisionsunternehmen). Die vorliegende Teilrevision bietet zudem die Gelegenheit, die Verordnung in gewissen Punkten zu aktualisieren.
26. August 2012
-
25. September 2012
Abgeschlossen
Bund
Wirtschaft
Inkraftsetzung des neuen Rechnungslegungsrechts und der Ausführungsbestimmungen
Mit der Änderung des Obligationenrechts vom 23. Dezember 2011 verfügen die Unternehmen künftig über moderne und flexible gesetzliche Grundlagen für die Rechnungslegung. Das neue Rechnungslegungsrecht und die erforderlichen Ausführungsbestimmungen in der neuen Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR) sollen am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden.
15. Mai 2007
-
12. Juni 2007
Abgeschlossen
Bund
Wirtschaft
Umsetzung des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG)
Am 16. Dezember 2005 haben die Eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (RAG) verabschiedet. Zur Umsetzung dieses neuen Bundesgesetzes müssen der Bundesrat und die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen.