Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 2004 über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit soll universell geltende Regeln einführen, die festlegen unter welchen Umständen ein Staat und sein Vermögen der Ge-richtsbarkeit eines anderen Staates unterstellt werden können.