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Aussenpolitik
Direktion für Völkerrecht
Direction du droit international public
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Direzione del diritto internazionale pubblico
Bundeshaus Nord, 3003 Bern
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Vernehmlassungen
Januar 2025
-
April 2025
Geplant
Bund
Aussenpolitik
Recht
Änderung des Bundesgesetzes über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge und des Bundesgesetzes über das Schiffsregister
Modernisierung der Seeschifffahrts- und Schiffsregistergesetzgebung, insbesondere Lockerungen der Registrierungsvoraussetzungen für Rhein- und Seeschiffe sowie Anpassungen der Zulassung in Bezug auf Sicherheit- und Nachhaltigkeitsaspekte und ein ausgewogenes und flexibles Sanktions- und Kontrollsystem.
31. März 2021
-
7. Juli 2021
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Recht
Teilrevision des Gaststaatgesetzes
Das Bundesgesetz vom 22. Juni 2007 über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge muss revidiert werden, um der besonderen Situation des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Bezug auf die Altersvorsorge Rechnung zu tragen. Damit soll die Kompetenz des Bundesrates gesetzlich verankert werden, dem IKRK das Vorrecht zu gewähren, seine Angestellten, die nicht bei der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert sind, der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge zu unterstellen.
29. Mai 2019
-
30. September 2019
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Verkehr
Wirtschaft
Änderung des Seeschifffahrtgesetzes
Das Strassburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt löst das alte Haftungsabkommen aus dem Jahr 1998 ab. Inhaltlich wurden die Haftungshöchstsummen an die Teuerung angepasst sowie die Möglichkeit geschaffen, diese in Zukunft in einem vereinfachten Verfahren zu adaptieren. Um eine Vereinheitlichung des Haftungsregimes zu erreichen, steht das Übereinkommen neu allen Staaten offen. Der Verweis auf das alte Haftungsregime im Seeschifffahrtsgesetz muss mit einem Verweis auf das neue Übereinkommen ersetzt werden. Das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt wird ergänzt um das Verbot des Entgasens von Ladetanks. Zukünftig sind an dafür vorgesehenen Stellen die Schiffe zu entgasen, um die Umwelt vor umweltbelastenden Stoffen zu schützen. Es sind Übergangsfristen vorgesehen.
25. März 2015
-
2. Juli 2015
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Recht
Beitritt zum Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 betreffend ein Mitteilungsverfahren
Das dritte Fakultativprotokoll ergänzt das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes sowie die ersten beiden dazugehörigen Fakultativprotokolle. Es sieht drei neue Kontrollelemente vor: ein individuelles Mitteilungsverfahren, ein zwischenstaatliches Mitteilungsverfahren und ein Untersuchungsverfahren. Ersteres Verfahren erlaubt Einzelpersonen oder Personengruppen, welche behaupten, in einem Recht aus der Kinderrechtskonvention oder den ersten beiden Fakultativprotokollen der Kinderrechtskonvention verletzt worden zu sein, sich mit einer schriftlichen Mitteilung an den UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu wenden.
26. Juni 2013
-
20. Oktober 2013
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Recht
Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 10. und 11. Juni 2010 betreffend das Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen
Im Frühsommer 2010 fand in Kampala, Uganda, eine Konferenz zur Prüfung etwaiger Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs statt. Diese Überprüfungskonferenz verabschiedete zwei Änderungen im Konsens: die Aufnahme des Verbrechens der Aggression in das Statut und die Erweiterung des bestehenden Tatbestands des Kriegsverbrechens. Das Ziel der Vorlage ist, die Ratifikation der Änderungen des Römer Statuts durch die Schweiz zu ermöglichen.
22. Mai 2013
-
12. September 2013
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Recht
Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (SRVG)
Das Gesetzesvorhaben soll Rechtssicherheit im Bereich der Blockierung und Rückführung von Potentatengeldern schaffen und es dem Bundesrat insbesondere ermöglichen, Vermögenswerte politisch exponierter Personen und ihres Umfelds unter bestimmten Voraussetzungen vorsorglich zu sperren. Verordnungen, die solche Sperrungen anordnen, sollen damit künftig nicht mehr direkt auf die Bundesverfassung (Art. 184 Abs. 3) abgestützt sein.
19. Dezember 2012
-
8. April 2013
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Recht
Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 20. Dezember 2006
Das Verschwindenlassen ist eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen überhaupt, sowohl mit Blick auf die direkten Opfer als auch auf ihre Angehörigen. Mit dem Übereinkommen nimmt sich nun erstmals ein international verbindliches Vertragswerk dieser Thematik an, mit dem Ziel, das Verschwindenlassen umfassend zu bekämpfen. Das Hauptanliegen des Übereinkommens entspricht der Überzeugung der Schweiz, dass alles getan werden muss, um dieses schwerwiegende Verbrechen zu verhindern. Die Schweiz hat daher aktiv an der Ausarbeitung des Übereinkommens mitgewirkt und hat dieses am 19. Januar 2011 unterzeichnet. Die Schweizer Rechtsordnung wird dem Hauptanliegen des Übereinkommens in weiten Teilen bereits gerecht. Für die innerstaatliche Umsetzung sind aber in einzelnen Bereichen legislatorische Änderungen notwendig.
22. Dezember 2010
-
15. April 2011
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Recht
Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Am 13. Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen angenommen. Die Konvention orientiert sich inhaltlich an bereits bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkommen. Das Übereinkommen verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und garantiert ihnen die bürgerlichen, politischen, wirtschaftliche, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Neben den zahlreichen inhaltlichen Bestimmungen ist die Konvention mit wichtigen Umsetzungsinstrumenten versehen. So wird ein Vertragsorgan geschaffen, welches wie die übrigen Uno-Menschenrechtsvertragsorgane in Genf tagt und dessen Aufgabe in der Überwachung der Umsetzung der Konvention durch die Vertragsstaaten besteht, insbesondere durch Überprüfung von periodisch zu erstattenden Staatenberichten.
17. November 2010
-
25. Februar 2011
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Recht
Ratifikation des Übereinkommens vom 30. Mai 2008 über Streumunition und Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996, Erläuternder Bericht für das Vernehmlassungsverfahren
Die vorliegende Vernehmlassung bezieht sich auf die Ratifikation des Übereinkommens über Streumunition (Convention on Cluster Munitions, CCM). Das Übereinkommen wurde durch die internationale Konferenz von Dublin am 30. Mai 2008 verabschiedet und durch den Bundesrat basierend auf seinem Beschluss vom 10. September 2008 am 3. Dezember 2008 in Oslo unterzeichnet. Das Übereinkommen statuiert ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs, Transfers und der Lagerung von Streumunition, und schliesst weiter auch jede Handlung aus, die die genannten Tätigkeiten unterstützt oder fördert. Mit der Ratifikation des Übereinkommens geht auch eine Revision des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 1996 über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG) einher. Dabei wird das Gesetz in Kapitel 2 (Verbot bestimmter Waffen) um einen Artikel 8bis ergänzt, welcher ein Verbot für Streumunition aufnimmt, sowie einen Artikel 35bis mit den entsprechenden Strafbestimmungen. Auf innerstaatlicher Ebene werden damit die Voraussetzungen für einen Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen über Streumunition erfüllt.
24. Februar 2010
-
16. April 2010
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Recht
Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG)
Dieses Gesetzesprojekt regelt die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Vermögenswerten politisch exponierter Personen oder ihres Umfelds, wenn aufgrund des Versagens staatlicher Strukturen im ersuchenden Staat, in dem die politisch exponierte Person ihr öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, ein internationales Rechtshilfeersuchen in Strafsachen zu keinem Ergebnis führt. Dieses Gesetz verankert die vom Bundesrat seit mehr als 20 Jahren verfolgte Politik, wonach die Schweiz nicht als Hort von Vermögen von Diktatoren oder korrupten Politikern zur Verfügung steht.
4. Mai 2007
-
15. August 2007
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Recht
Ratifikation eines Übereinkommens und der Änderung eines Übereinkommens sowie Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen der UNO zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit
Im Jahre 2005 verabschiedeten die UNO und zwei ihrer Sonderorganisationen, die Internationale Atomenergie-Agentur (IAEA) und die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO), ein Übereinkommen, die Änderung eines Übereinkommens sowie zwei Änderungsprotokolle zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit. Ziel dieser Übereinkommen und Änderungsprotokolle ist es, die bisherigen internationalen Regeln der UNO zum Schutz von Nuklearanlagen und -material sowie der Seeschifffahrt und von festen Plattformen auf dem Festlandsockel an neue terroristische Bedrohungsformen anzupassen. Insbesondere soll die internationale Zusammenarbeit bei der Verhinderung und strafrechtlichen Verfolgung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit verstärkt werden.
14. Februar 2007
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11. Mai 2007
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Recht
Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 2. Dezember 2004 über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit soll universell geltende Regeln einführen, die festlegen unter welchen Umständen ein Staat und sein Vermögen der Ge-richtsbarkeit eines anderen Staates unterstellt werden können.
15. Oktober 2003
-
1. Februar 2004
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Recht
Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie
Das Fakultativprotokoll ist eine Ergänzung und Weiterführung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Es stellt einen wichtigen Schritt zum Schutz des Kindes vor den schlimmsten Formen der kommerziellen Ausbeutung dar. Insgesamt vermag die schweizerische Rechtsordnung den Anforderungen des Fakultativprotokolls zu genügen. Einzige Ausnahme bildet der Straftatbestand des Menschenhandels. Während gemäss Art. 196 StGB nur der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung des Opfers strafbar ist, verlangt das Fakultativprotokoll die Unterstrafestellung des Kinderverkaufs zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, des kommerziellen Organhandels sowie der Zwangsarbeit. Um den Verpflichtungen des Fakultativprotokolls betreffend den Tatbestand des Menschenhandels nachzukommen, schlägt der Bundesrat die Revision von Art. 196 StGB vor.