Totalrevision der Verordnung über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfeverordnung, OHV)
Die Verordnung ist dem totalrevidierten Opferhilfegesetz vom 23. März 2007 anzupassen. Sie enthält Bestimmungen zum anrechenbaren Einkommen, zur Bemessung von Kostenbeiträgen und Entschädigungen sowie zum interkantonalen Pauschalbeitrag für die Abgeltung von Beratungskosten.