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November 2024 - März 2025

Totalrevision der Verordnung über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (VPVK)

Totalrevision der Verordnung über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (VPVK) (Umsetzung indirekter Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative)

Die geltende VPVK ist aufgrund der Änderung vom 29.09.2023 am Bundesgesetz über Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) anzupassen. Die Verordnung regelt insbesondere die Berechnung des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligung sowie die kantonalen Mindestbeiträge zur Prämienverbilligung. Insbesondere ist aufgrund der KVG-Änderung vom 29.09.2023 zu regeln, wie die kantonalen Bruttokosten, die 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten und die tatsächlich bezahlten Prämien sämtlicher Versicherungsformen (mittlere Prämie) ermittelt werden.
Quelle
fedlex.admin.ch

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