Tierversuchsverordnung / Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V)
Verordnung des BVET über die Versuchstierhaltungen und die Erzeugung gentechnisch veränderter Tiere sowie über die Verfahren bei Tierversuchen (Tierversuchsverordnung)
Die Verordnung hat zum Ziel, offen formulierte Bestimmungen der Tierschutzverordnung in den Bereichen Versuchstierhaltung und Tierversuche auszuführen.
Verordnung über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V)
Die Verordnung regelt den Betrieb des elektronischen Informationssystems für die Bewilligung und Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen. Das System dient der besseren und effizienteren Gestaltung des Bewilligungsverfahrens und einer einfacheren Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen.