Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen
Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG)
Im Behindertengleichstellungsgesetz vom 13.12.2002 wird der materielle und prozessuale Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung vom privaten Erwerbsverhältnis sowie beim Zugang und der Inanspruchnahme von privaten Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, gestärkt. Der Vorentwurf regelt auch die Anerkennung der Gebärdensprachen und die Förderung der Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Personen.