Abgeschlossen
28. Januar 2009 - 30. April 2009

Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Art. 220)

Nach dem Vorentwurf für eine Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches bleibt es auch nach einer Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht beider Elternteile. Das Gericht kann aber von Amtes wegen oder auf Antrag der Eltern oder eines Elternteils das Sorgerecht allein dem Vater oder der Mutter zuweisen. Der Entscheid muss zum Wohl des Kindes erfolgen. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, hängt die Lösung davon ab, ob das Kindesverhältnis zum Vater durch Anerkennung oder durch Klage begründet worden ist. Nach dem vorgeschlagenen neuen Artikel 220 des Schweizerischen Strafgesetzbuches droht auch jenem Strafe an, der sich weigert, ein Kind einer besuchsberechtigten Person zu übergeben.