Abgeschlossen
25. April 2001 - 31. August 2001

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden

Gegenstand des Zweiten Zusatzprotokolls ist die interterritoriale Zusammenarbeit. Darunter wird die Zusammenarbeit zwischen nicht aneinandergrenzenden Gebietskörperschaften verstanden.