Abgeschlossen
28. August 2012 - 30. Oktober 2012

Ausführungsrecht zum Humanforschungsgesetz

Im Anschluss an die Annahme des Artikels 118<i>b</i> BV zur Forschung am Menschen und das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen ist das entsprechende Ausführungsrecht zu erlassen.
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Quelle
fedlex.admin.ch

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