Änderung des Stockwerkeigentumsrechts (Art. 712a ff. ZGB)
Die Revision hat eine Aktualisierung des Stockwerkeigentumsrechts (Art. 712a ff. ZGB) zum Gegenstand. Geprüft werden namentlich neue Regelungen zu ausschliesslichen Nutzungsrechten an gemeinschaftlichen Teilen, Anpassungen bei den Regelungen zur Begründung des Stockwerkeigentums vor Fertigstellung des Gebäudes, zum Erneuerungsfonds und zum Pfandrecht sowie allgemeine Regelungen zur Stockwerkeigentumsgemeinschaft. Mit der Revision wird die Motion 19.3410 CARONI «55 Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für ein Update» umgesetzt.