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Infolge der vom National- und Ständerat angenommenen Motion Buffat (23.4291) ist eine Anpassung der Verordnung über die Sicherheitsorgane (VST; SR 745.21) nötig. Gleichzeitig soll die Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr (VüV-ÖV; RS 742.147.2) aktualisiert werden, um den rechtmässigen Einsatz von Videokameras, einschliesslich tragbarer Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte (z. B. Bodycams), zu ermöglichen.