Änderung der Verordnung über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En)
Die Verordnung über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich regelt die Gebühren für Verfügungen, Dienstleistungen sowie für Aufsichtstätigkeiten des Bundesamtes für Energie und der im Bereich Energie mit dem Vollzug betrauten Organisationen und Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Sie regelt ferner die Aufsichtsabgaben im Bereich Kernenergie und Stromversorgung.
Mit der vorgeschlagenen Änderung soll eine Anpassung an die bereits gelebte Praxis, die Präzisierung von geltendem Recht, die Konkretisierung von Aufgaben sowie die Anhebung der Maximaltarife erfolgen.