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Abgeschlossen
18. September 2020 - 18. Dezember 2020
Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV)
Der freiwillige Abbau von Reserven und der Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen erlauben es den Versicherern, ein Gleichgewicht zwischen Prämien und Kosten nachträglich zu gewährleisten. Die vorliegende Vorlage stellt die Voraussetzungen dieser beiden Instrumente klar.