Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung)
Auf Verordnungsstufe werden Mindestanforderungen an die Pflegebedarfsermittlungssysteme definiert um schweizweit eine gewisse Vereinheitlichung zu erreichen. Auch werden die Vorgaben zur Bedarfsabklärungen im Bereich der Krankenpflege überarbeitet. Zudem werden die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) an die Vergütung der Pflegeleistungen im Rahmen der Überprüfung der Kostenneutralität angepasst. Das Inkrafttreten der Änderungen der KLV ist am 1. Juli 2019 vorgesehen.