Abgeschlossen
29. September 2009 - 2. November 2009

Änderung Art. 25b Arzneimittelverordnung / erweiterte Abgabekompetenz Drogisten

Mit der vorgeschlagenen Anpassung soll den Kantonen ein grösserer Handelsspielraum bei der Regelung der erweiterten Abgabekompetenz für Drogistinnen und Drogisten gewährt werden, bis mit der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) eine definitive und schweizweit einheitliche Regelung erlassen wird.