Mit ihrem Vorentwurf schlägt die Kommission vor, das Asylgesetz so zu ändern, dass Personen mit dem Status der Schutzbedürftigkeit (S-Status) ihre Familien nach den gleichen Regeln nachziehen können wie vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (F Status). Auch Schutzbedürftige sollen nach der Gewährung ihres Status bis zur Zusammenführung der Familie eine Frist von drei Jahren abwarten. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll den Bundesbehörden die Möglichkeit eröffnen, Kriegsvertriebenen ohne Aussicht auf eine sofortige Heimkehr vorübergehenden Schutz zu gewähren, ohne dass das schweizerische Asylsystem mit zahlreichen individuellen Verfahren belastet wird.
Die vorgeschlagenen Änderungen des Parlamentsgesetzes und der Parlamentsverwaltungsverordnung regeln den Zugang von Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter in das Parlamentsgebäude. Dabei soll jedes Mitglied der Bundesversammlung nur noch einer Interessenvertreterin oder einem Interessenvertreter einen Zutrittsausweis ausstellen lassen können. Diese haben Angaben zu ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern sowie zu ihren Aufträgen zu machen.