Der Vorentwurf der SGK-NR zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) sieht einen über die EO finanzierten Adoptionsurlaub von zwei Wochen vor, wenn ein unter 4-jähriges Kind adoptiert wird. Für den Anspruch auf die Entschädigung muss die Erwerbstätigkeit nicht komplett unterbrochen werden, eine Pensumsreduktion von mindestens 20% soll gemäss dem Vorschlag der Kommission genügen. Die Adoptiveltern können frei wählen, welcher Elternteil den Urlaub bezieht; sie können auch eine Aufteilung vornehmen.
Der Vorentwurf der SGK-NR zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) sieht eine Anhebung des Intensivpflegezuschlags vor, damit Familien, die schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause pflegen, über mehr finanzielle Mittel für Hilfeleistungen und damit für ihre Entlastung verfügen. Mit ihrem Vorschlag möchte die Kommission die Situation der betroffenen Familien zielgerichtet verbessern.
Der Vorentwurf der SGK-NR zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) geht davon aus, dass Personen, die so viel Alkohol konsumieren, dass sie deswegen eine medizinische Behandlung benötigen, diese grundsätzlich selber verschuldet haben. Deshalb sollen sie - und nicht die Versichertengemeinschaft - ihre Behandlungskosten auch selber bezahlen. Mit ihrem Vorschlag möchte die Kommission die Eigenverantwortung der versicherten Personen stärken. Weiter sieht der Vorentwurf die rechtliche Unterscheidung zwischen Verschulden und Krankheit (Alkoholabhängigkeit) vor.