Die Verwendung automatischer Verlängerungsklauseln in Verträgen kann dazu führen, dass Konsumentinnen und Konsumenten länger durch einen Vertrag gebunden sind, als sie dies eigentlich wünschten. Um dies zu verhindern schlägt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vor, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit einer Notifizierungspflicht für die Verwender solcher Klauseln zu ergänzen.
Der von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ausgearbeitete Vorentwurf schlägt vor, Artikel 261bis StGB mit dem Kriterium der «sexuellen Orientierung» und dem Kriterium der «Geschlechtsidentität» zu ergänzen. Damit soll der Anwendungsbereich von Artikel 261bis StGB auf Hasskriminalität und Diskriminierungen wegen Hetero-, Homo- und Bisexualität, wie auch auf solche wegen Trans- und Intersexualität ausgedehnt werden.
Artikel 53 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist im Jahr 2007 mit der Revision des Allgemeinen Teils eingeführt worden und sieht eine Strafbefreiung vor, wenn der Täter Wiedergutmachung leistet. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schlägt einen engeren Anwendungsbereich der Bestimmung vor, indem die die geltende Obergrenze von zwei Jahren Freiheitsstrafe gesenkt werden soll. Die Kommission stellt zwei Varianten zur Diskussion.