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Aussenpolitik
SECO, Direktion für Arbeit
SECO, Direction du travail
•
SECO, Direzione del lavoro
Effingerstrasse 31, 3003 Bern
•
https://www.seco.admin.ch
Vernehmlassungen
22. Februar 2010
-
24. März 2010
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Wirtschaft
1.) Art. 114 und 114a Arbeitslosenversicherungsverordnung. 2.) V EVD: Haftungsrisikovergütung für Arbeitslosenkassen 3.) V EVD: Haftungsrisikovergütung für Kantone
1.) Änderung der Art. 114 und 114a der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV SR 837.02): Grundlage für die bessere gesetzliche Verankerung der geltenden Haftungsbeschränkung sowie Grundlage für die Ausarbeitung von zwei Departementsverordnungen betreffend die Haftungsrisikovergütung an die Träger der Kassen und an die Kantone (vgl. Art. 82 Abs. 5 und 85g Abs. 5 AVIG; SR 837.0). 2.) Verordnung des EVD über die Haftungsrisikovergütung an die Träger der Arbeitslosenkassen: konkrete Ausgestaltung der Haftungsrisikovergütung an die Träger der Arbeitslosenkassen gemäss 114a neu der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV; SR 837.02). 3.) Verordnung des EVD über die Haftungsrisikovergütung an die Kantone: konkrete Ausgestaltung der Haftungsrisikovergütung an die Kantone gemäss Art 114a neu der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV; SR 837.02).
30. Juni 2004
-
17. September 2004
Abgeschlossen
Bund
Aussenpolitik
Wirtschaft
Flankierende Massnahmen zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens
Die Arbeitsgruppe schlägt eine Verbesserung der vor fünf Jahren eingeführten Mechanismen vor. Als entlastende Massnahme für die vollziehenden Organe empfiehlt sie zusätzlich die Schaffung von neuen Hilfsmitteln. Neben einigen Anpassungen, die zur Verstärkung der Umsetzung und des Vollzugs des Entsendegesetzes bestimmt sind, ist insbesondere die Anstellung von kantonalen Inspektoren vorgesehen, dies mit einer finanziellen Unterstützung des Bundes.