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Dienstleitende der Armee, im Zivildienst, Zivilschutz und bei «Jugend und Sport» sollen ihre Ansprüche auf Erwerbsersatzleistungen künftig in einem digitalen Verfahren geltend machen. Für die Bearbeitung der Daten und den Betrieb des Informationssystems sind verschiedene gesetzliche Anpassungen erforderlich.
Die korrekte und einheitliche Anwendung des Schengen-Besitzstands in allen beteiligten Staaten ist eine wesentliche Voraussetzung für das gute Funktionieren des Schengen-Raumes. Die Schengen-Evaluierung stellt ein wichtiges Instrument dar, dieses Ziel zu erreichen. Mit der Verordnung (EU) 2022/922 wird die bisherige Rechtsgrundlage für die Schengen-Evaluierung (Verordnung (EU) Nr. 1053/2013) ersetzt und inhaltlich überarbeitet. Ziel ist es, den Mechanismus zur Überprüfung der Anwendung des Schengen-Beistands wirksamer, flexibler und effizienter zu machen, ohne an den bestehenden Grundprinzipien (Bewertung unter Gleichgestellten, «Peer-to-peer») oder dem grundsätzlichen Ablauf zu rütteln. Dennoch werden einige wichtige Neuerungen eingeführt, die u.a. zu einer erheblichen Verkürzung der Verfahrensdauer, zu einer zur Erhöhung der Verfügbarkeit der Sachverständigen sowie zu einem erhöhten und gezielten Einsatz von unangekündigten und thematischen Evaluierungen führen. Die erhöhte politische Aufmerksamkeit, die der Anwendung des Mechanismus im Rat der EU zuteilwerden wird, soll dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit des Schengen-Raumes zu sichern («Schengen Governance»).
Umsetzung der Empfehlung des Europarats vom 31. März 2021 zur Kontrolle von Gütern, die für Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können. Es soll unterschieden werden zwischen Gütern, die nur zum Zweck der Todesstrafe oder der Folter verwendet werden können (Foltergüter), Gütern, welche auch für die Folter verwendbar sind und Arzneimitteln, die sich für die Vollstreckung der Todesstrafe eignen. Das Gesetz statuiert entsprechende Verbote und Bewilligungspflichten.
Für den Fall einer schweren Strommangellage sind verschiedene Bewirtschaftungsmassnahmen vorbereitet, die sich auf das Landesversorgungsgesetz abstützen. Die entsprechenden Verordnungsentwürfe würden im konkreten Fall auf die entsprechende Krisensituation angepasst und vom Bundesrat in Kraft gesetzt.
Das neue Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, BBl 2021 2327) wurde am 1. Oktober 2021 vom Parlament verabschiedet. Dieses Gesetz wurde der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt. Da das Volk die Initiative am 13.02.2022 angenommen hat, muss das Gesetz angepasst werden, damit das von der Initiative verlangte Verbot jeglicher Tabakwerbung, die Kinder und Jugendliche erreicht, darin aufgenommen werden kann.
Das Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz (ISG) umfasst drei neue Verordnungen (Informationssicherheitsverordnung, Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen, Verordnung über das Betriebssicherheitsverfahren) und eine teilrevidierte Verordnung, so die Verordnung über die Identitätsverwaltungssysteme und Verzeichnisdienste des Bundes. Die wichtigste Änderung ist die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems bei allen Verwaltungseinheiten. Das Inkrafttreten des ISG ist auf Mitte 2023 geplant.
Die Verordnung über die Errichtung einer Wasserkraftreserve (WResV) vom 7. September 2022 wird bereits totalrevidiert. Die Regeln zur Wasserkraftreserve bleiben gleich, werden aber um Regeln zum Einsatz von Reservekraftwerken erweitert. Diese sollen ergänzend zur Wasserkraftreserve bereits im kommenden Spätwinter zur Bewältigung von ausserordentlichen Knappheitssituationen im Strombereich bereitstehen. Die Verordnung wird in «Verordnung über die Errichtung einer Winterreserve (Winterreserveverordnung, WResV)» umbenannt.
Die Vorlage umfasst die Harmonisierung der fahrzeugtechnischen Vorschriften der Schweiz mit den weiterentwickelten internationalen Regelungen sowie diverse Anpassungen an Anliegen der Kantone und der Branchen. Insbesondere sollen die neuen fahrzeugtechnischen Vorschriften der EU für Fahrassistenzsysteme und weitere EU-Anforderungen zur Erhöhung der Sicherheit von Strassenfahrzeugen auch in der Schweiz verpflichtend gelten. Weiterer Schwerpunkt ist die Überarbeitung der Einteilungskriterien und Regelungen für Arbeitsfahrzeuge.
Neues Datenhaltungskonzept, Übertragung der Aufgaben der UKI an die AB-ND, Anpassungen im Bereich der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen, Anpassungen formeller Natur.
Mit vorliegender Gesetzesänderung soll eine neue Strafnorm betreffend die Verletzung der Pflicht zur Veröffentlichung eines wahren und vollständigen Angebotsprospekts oder einer wahren und vollständigen Voranmeldung geschaffen werden. Diese soll analog zur Strafandrohung im Fall von unwahren oder unvollständigen Angaben in der Stellungnahme zum öffentlichen Kaufangebot der Zielgesellschaft ausgestaltet werden. Damit wird eine Asymmetrie im Übernahmerecht beseitigt und eine Strafbarkeitslücke geschlossen.
Die öffentliche Statistik bildet den Zustand und die Entwicklung vieler wichtiger Lebensbereiche der Gesellschaft ab und unterstützt damit die demokratische Meinungs- und politische Willensbildung. Im Weiteren stellen statistische Informationen wichtige Grundlagen für die Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Forschung, Wissenschaft und Bevölkerung dar. Während die Datenerhebung und Datenlieferung an den Bund durch das Bundesrecht geregelt sind, ist die rechtliche Grundlage für Kantonsstatistiken nur lückenhaft oder unzureichend in einzelnen Erlassen definiert. Mit der Schaffung eines kantonalen Statistikgesetzes sollen die statistischen Tätigkeiten auf die erforderliche gesetzliche Grundlage gestellt werden. Mit dem kantonalen Statistikgesetz soll das grosse Potential der Digitalisierung der Daten ausgeschöpft werden. Gleichzeitig werden klare Leitplanken für einen starken Datenschutz gesetzt. Dabei steht einerseits eine effiziente Datennutzung und die Reduktion des Aufwands bei den Gemeinden und weiteren Datenlieferanten im Vordergrund. Dies in dem Sinne, dass die kantonale Statistik, wenn immer möglich, auf bestehende Verwaltungs- und Registerdaten zurückgreift. Erhoben werden sollen Daten nur noch dann, wenn ein Rückgriff auf bestehende Daten nicht möglich ist. Andererseits wird mit den grundlegenden Prinzipien des Statistikgeheimnisses und der Zweckbindung der Datenschutz gestärkt. So dürfen Daten, die zu statistischen Zwecken erhoben wurden, ausschliesslich für Bundes- und Kantonsstatistiken verwendet werden. Insgesamt sind die neuen Rechtsgrundlagen so ausgestaltet, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.
Das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) wurde 2019 abgeschaltet. Damit befinden sich nun zahlreiche Gemeinden nicht mehr in einem Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk gemäss Artikel 3 Jodtabletten-Verordnung. Sie müssen aus dem Anhang der Verordnung, welcher diese Gemeinden auflistet, gestrichen werden. Da sich das KKM nach der Abschaltung zwar nicht mehr in Betrieb befindet, dieses aber trotzdem noch ein schweizerisches Kernkraftwerk ist, wird der Titel des Anhangs zu «Gemeinden im Umkreis von 50 km um ein schweizerisches Kernkraftwerk (ausgenommen sind Kernkraftwerke im Rückbau)» geändert. Somit wird der Anhang revidiert und der Titel des Anhangs präzisiert.
Mit dieser Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) wird der von den eidgenössischen Räten beschlossene Artikel 9 Absatz 3 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG; SR 814.20) konkretisiert, welcher die Überprüfung der Zulassung von Pestiziden regelt, wenn sie wiederholt und verbreitet ihre Grenzwerte in den Gewässern überschreiten. Weil das Abwasser von Plätzen, auf denen Spritzgeräte für Pflanzenschutzmittel befüllt oder gereinigt werden, die Gewässer verunreinigen kann, sollen auch die Kontrolle und wenn nötig die Sanierung dieser Plätze verbindlich terminiert werden. Zusätzlich sollen die rechtskräftige Ausscheidung und der Vollzug der Grundwasserschutzzonen beschleunigt werden, um den Schutz unserer wichtigsten Trinkwasserressource sicherzustellen.
Mit dem Flugpassagierdatengesetz soll die Schweiz künftig ein international bewährtes Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten einsetzen können. Es steht seit rund 20 Jahren namentlich in den USA, Kanada sowie im Vereinigten Königreich und seit rund 10 Jahren in den meisten Mitgliedstaaten der EU im Einsatz. Mit diesem Gesetz kommt die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen nach. Verpflichtend sind insbesondere drei Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates, welche die Mitgliedstaaten anweisen, Kapazitäten zur Sammlung, Verarbeitung und Analyse der PNR-Daten aufzubauen.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führt zu den Revisionen der Stauanlagenverordnung (StAV), der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV), der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK) und der Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen (VBWK), der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV), der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB), der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) sowie der Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen (V-UVEK NIV) ein Vernehmlassungsverfahren durch.
Das Lebensmittelrecht soll so angepasst werden, dass das EDI bei Versorgungsengpässen infolge einer unvorhergesehenen, durch äussere Faktoren bedingten Situation (wie z.B. Covid-19 oder Situation in der Ukraine) in einer Verordnung befristet Abweichungen von den Anforderungen an die Information über Lebensmittel vorsehen kann. In der Verordnung des EDI sollen Abweichungen von den Anforderungen an die Information über Lebensmittel wegen der Situation in der Ukraine vorgesehen werden.