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Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse verlangt, dass die ordentlichen Ausgaben und Einnahmen des Bundes über einen Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen sind. Der Finanzplan 2024–2026 zeigt grosse strukturelle Defizite. Im Frühjahr 2023 hat der Bundesrat bereits Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 2 Milliarden pro Jahr beschlossen. Mit dieser Vorlage unterbreitet er dem Parlament diejenigen Entlastungsmassnahmen, die Gesetzesänderungen erfordern.
Die Anpassungen aufgrund des Projekts Anstellungsbedingungen verursachen bei den Löhnen des Lehrpersonals der gemeindlichen Schulen Mehrkosten, von denen der Kanton die Hälfte übernimmt. Die Mehrkosten bedingen eine Anpassung der Normpauschalen an die Aufwendungen der Gemeinden für die Besoldungen der Schulleitungen sowie der Lehrpersonen der Kindergarten-, Primar und Sekundarstufe I und an die Jahreswochenstunden-Pauschale an die Aufwendungen der Gemeinden für die Besoldungen der Musikschullehrpersonen. Diese Pauschalen sind in der Schulsubventions-Verordnung geregelt. Der Regierungsrat lädt die Gemeinden sowie weitere interessierte Kreise ein, sich bis zum 6. Oktober 2023 zum Entwurf zu äussern. Direktion für Bildung und Kultur/Direktionssekretariat.
Ziel des Abkommens ist es, die Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen festzulegen, um in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet die Ausübung reglementierter Berufe zu fördern. Es dient als Rahmen für die Vertragsparteien, berufsspezifische Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen (MRA) zu schliessen. Darüber hinaus werden das MedBG, das GesBG, das PsyG und das BGFA geändert.
Ziel des neuen Bundesgesetzes ist es, die Ausbildungsabschlüsse von diplomierten Pflegefachpersonen in den Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) durch Beiträge der Kantone und des Bundes deutlich zu erhöhen. Im Kanton Basel-Stadt besteht bisher keine gesetzlich verankerte Verpflichtung von Gesundheitsinstitutionen zur praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen. Es ist deshalb vorgesehen, eine formell gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung des Pflegeausbildungsförderungsgesetzes im Gesundheitsgesetz zu schaffen
Im Hinblick auf die Umsetzung des Zusatzabkommens zum DBA zwischen der Schweiz und Frankreich zur Besteuerung des Homeoffice wird eine explizite Norm im nationalen Recht geschaffen, um die Besteuerung von im ausländischen Homeoffice erwirtschaftetem Erwerbseinkommen in der Schweiz sicherzustellen.
Am 25. Mai 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zum Pflegeausbildungsförderungsgesetz verabschiedet. Ziel des neuen Bundesgesetzes ist es, die Ausbildungsabschlüsse von diplomierten Pflegefachpersonen in den Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) durch Beiträge der Kantone und des Bundes deutlich zu erhöhen. Im Kanton Basel-Stadt besteht bisher keine gesetzlich verankerte Verpflichtung von Gesundheitsinstitutionen zur praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen. Es ist deshalb vorgesehen, eine formell-gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung des Pflegeausbildungsförderungsgesetzes im Gesundheitsgesetz zu schaffen.
Medienunternehmen sowie Journalisten und Journalistinnen sollen für die Nutzung ihrer Inhalte durch grosse Online-Dienste vergütet werden. Die Vorlage schafft einen Vergütungsanspruch für Medienunternehmen, wenn grosse Dienste der Informationsgesellschaft die journalistischen Veröffentlichungen beispielsweise durch das Anzeigen von Snippets zugänglich machen. Als Urheber und Urheberinnen der in den journalistischen Veröffentlichungen enthaltenen Werke sind die Journalisten und Journalistinnen an diesem Vergütungsanspruch angemessen zu beteiligen.
Von August bis November 2022 fand die Vernehmlassung zu einem ersten Teil der Verordnung statt. In dieser zweiten Vernehmlassung zur Verordnung soll insbesondere das Verfahren zur Erhebung der neuen Ergänzungssteuer geregelt werden. Hinzu kommt die Regelung des Steuerstrafrechts.
Während die Corona-Krise zu einem abrupten Rückgang der touristischen Wertschöpfung von mehr als 600 Millionen Franken führte, hat diese Krise auch die Dynamik für einen nachhaltigeren und resilienteren Tourismus verstärkt. Dazu zählt beispielsweise das Aufkommen neuer Freizeitformen und die Wiederentdeckung des Naherholungsraums. Insbesondere die Inlandreisen erwiesen sich als wichtiger Pfeiler für den Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen. Währenddessen wird davon ausgegangen, dass die vollständige Erholung des internationalen Tourismus bis 2025 oder länger dauern wird. In der Zwischenzeit sind neue geopolitische Herausforderungen wie der Ukraine-Krieg hinzugekommen. Als eine Folge davon sind die Lebenshaltungskosten vor allem für private Haushalte gestiegen, wobei entbehrliche Posten wie Reisen ganz oben auf der Liste der möglichen Streichungen stehen. Im Dialog mit der Tourismuswirtschaft wurde deutlich, dass klare und gemeinsam getragene Perspektiven dazu beitragen können, eine erfolgreiche touristische Weiterentwicklung von Luzern zu erreichen und die Resilienz zur Begegnung künftiger Herausforderungen zu stärken. Das Tourismusleitbild zeigt dabei auf, wie der Kanton subsidiär private Initiativen unterstützt und Anreize für unternehmerisches Handeln schafft, wobei Eigenleistungen der Akteure vorausgesetzt werden. Das Ziel des Leitbilds ist es nicht, Einzelstrategien touristischer Akteure zu ersetzen, sondern für die Gesamtentwicklung des Tourismus einen langfristigen strategischen Rahmen zu bieten sowie bei Bedarf die notwendigen gesetzlichen Grundlagen daraus abzuleiten.
Das Gesetz bildet seit dem 1. August 2014 die Grundlage zur Weiterentwicklung der Ausbildung auf Hochschulstufe sowie der Forschung im Kanton. Die Teilrevision ermöglicht dem Kanton, die Rahmenbedingungen an die heutigen und künftigen Bedürfnisse auszurichten, die Standortattraktivität des Kantons zu fördern und den Bildungs- und Forschungsplatz Graubünden weiterhin national und international adäquat zu positionieren. Die Gesetzesrevision soll dabei jedoch nicht kurzfristige Trends oder Modeerscheinungen abbilden. Vielmehr gilt es den Institutionen des Hochschul- und Forschungsbereichs den notwendigen Raum zu geben, um die heute unverzichtbare Agilität im Hinblick auf ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Damit soll eine nachhaltige Stärkung des Hochschul- und Forschungsstandorts im Kanton Graubünden bewirkt werden.
Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Der Bund hat am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» verabschiedet. Damit soll die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt werden (sog. «Ausbildungsoffensive»). Das Bundesgesetz soll voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit einem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für eine Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden.
Es wird vorgesehen, die Pflichtlagerhaltung im Bereich der Nahrungs- und Futtermittel anzupassen. Zusätzliche Mengen sind insbesondere bei Getreide und den Speiseölen- und fetten vorgesehen. Bei den proteinhaltigen Futtermitteln ist ein leichter Abbau vorgesehen. Die zusätzlichen jährlich anfallenden Kosten für die Lagerentschädigung werden auf CHF 17 Millionen geschätzt. Zudem ist bei gleichbleibender Finanzierungspraxis mit einem Aufwand von CHF 84 Mio. zu rechnen.