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Mit der Änderung der Handelsregisterverordnung wird die Änderung des Obligationenrechts (16.077) umgesetzt.
Mit dieser Vorlage soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit Kantone, Städte oder Gemeinden örtlich und zeitlich begrenzte Pilotprojekte zu Mobility-Pricing, die eine Abgabepflicht vorsehen, durchführen können. Mit solchen Projekten sollen Erkenntnisse zu neuartigen Bepreisungsformen zur gezielten Beeinflussung der Verkehrsnachfrage und des Mobilitätsverhaltens im motorisierten Individualverkehr sowie im öffentlichen Verkehr gewonnen werden. Mit dem Gesetz soll zudem die Grundlage geschaffen werden, damit der Bund Pilotprojekte finanziell unterstützen kann.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von 11 landwirtschaftlichen Verordnungen des Bundesrates und einer Verordnung des WBF.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats schickt den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts in die Vernehmlassung, wobei zu einzelnen Bestimmungen Varianten präsentiert werden. Es werden u.a. verschiedene Anpassungen an den bestehenden Strafrahmen des Sexualstrafrechts, die Neuformulierung des Tatbestands der Vergewaltigung (Art. 190 StGB) sowie die Einführung eines neuen Grundtatbestands des sexuellen Übergriffs vorgeschlagen (Art. 187a StGB).
Das Parlament hat mit der Überweisung zweier gleichlautender Motionen (UREK-NR 20.4340; UREK-SR 21.3002) den Bundesrat mit einer erneuten Revision der JSV beauftragt. Um eine geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren sicherzustellen, sollen innerhalb des Spielraums, welcher das aktuelle Jagdgesetz (SR 922.0) einräumt, die Verordnungsbestimmungen angepasst werden. Die stark verkürzte Vernehmlassungsfrist soll es erlauben, die Verordnungsänderung noch im Sommer 2021 in Kraft zu setzen.
Das Befristete Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Mobilität von Dienstleistungserbringern regelt die kurzfristige Dienstleistungserbringung durch natürliche Personen und enthält Bestimmungen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Ziel ist, einen möglichst weitgehenden Zugang für Dienstleistungserbringer nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich zu erhalten. Der Abschluss dieses Abkommens ist Teil der vom Bundesrat im Nachgang zur Volksabstimmung im Vereinigten Königreich über den Austritt aus der Europäischen Union («Brexit») verabschiedeten «Mind the Gap»-Strategie. Das Abkommen wurde am 14. Dezember 2020 unterzeichnet. Es ist auf zwei Jahre befristet. Die Vertragsparteien können eine Verlängerung beschliessen.
Der Bundesrat hat am 1. April 2020 die Verordnung über Massnahmen im Asylbereich im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19-Verordnung Asyl) verabschiedet, die in einzelnen Punkten vom geltenden AsylG abweicht. Diese wurde aufgrund der epidemiologischen Situation bereits mehrfach verlängert und ist aktuell bis zum 30. Juni 2021 gültig. Zum heutigen Zeitpunkt ist weiterhin noch nicht absehbar, wie lange die Massnahmen des Bundesrates und des BAG zur Bekämpfung des Coronavirus aufrechterhalten werden müssen. Dies gilt auch für die getroffenen Massnahmen im Asylbereich. Aus diesem Grund soll die Covid-19-Verordnung Asyl bis zum 31. Dezember 2021 erneut verlängert werden.
Von der geplanten Gesetzesrevision (SR 411.3) ist ein Grossteil der Bestimmungen betroffen. Es handelt sich deshalb um eine Totalrevision. Mit der Vorlage wird die Höhe des Bundesbeitrags auf die Interessen des Bundes an der Aufgabenerfüllung abgestimmt. Sie verfolgt das Ziel der Einführung eines Kreditvorbehalts, die Ausgestaltung des Bundesbeitrags als Maximalbetrag sowie die Klärung der Definition der anrechenbaren Betriebskosten.
Neu basiert das SIS auf drei Verordnungen, die den Betrieb und die Nutzung des Systems in jeweils unterschiedlichen Bereichen regeln: die Verordnung (EU) 2018/1862 «SIS Polizei», die Verordnung (EU) 2018/1861 «SIS Grenze» und die Verordnung (EU) 2018/1860 «SIS Rückkehr». Zur Umsetzung dieser Erlasse, deren Inkraftsetzung für Ende 2021 vorgesehen ist sowie zur Konkretisierung der Gesetzesänderungen im BGIAA sind Anpassungen in mehreren Verordnungen des Schweizer Rechts vorzunehmen.
Mit Beschluss vom 16. September 2011 hat der Bundesrat den Bericht über die Übertragung der Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen (nachfolgend «Bericht») gutgeheissen. Das VBS wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD die notwendige Anpassung der Rechtsgrundlagen vorzubereiten, um die im Bericht genannte Option 2 (Übertragung einzelner Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden) umzusetzen. Die in die Vernehmlassung geschickten Unterlagen sehen grundsätzlich die vollständige Umsetzung der Option 2 gemäss Bericht vor.
Das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien (CEPA) hält fest, dass nur nachhaltiges Palmöl von den Palmölkonzessionen der Schweiz profitieren kann. Die Verordnung setzt die entsprechende Bestimmung des CEPA um.
Das Bundesgesetz hat zum Ziel, die Rechtsgrundlagen für einen wirkungsvollen Einsatz elektronischer Mittel in der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit dem Angebot digitalisierter Behördenleistungen zu schaffen. Sie sollen namentlich sicherstellen, dass dem Bund in allen Fällen die sachlich sinnvollsten Formen der Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung, insbesondere des E-Government, zur Verfügung stehen.
Für die Inkraftsetzung der am 19. Juni 2020 vom Parlament verabschiedeten Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV), die auf den 1.1.2022 geplant ist, sind zahlreiche Anpassungen auf Verordnungsstufe nötig. Diese betreffen insbesondere die folgenden Themenbereiche: Optimierung der Eingliederung, medizinische Massnahmen, Kompetenzzentrum Arzneimittel, Tarifierung und Rechnungskontrolle, Rentensystem, Fallführung, Verfahren und Begutachtung, Prioritätenordnung zu Artikel 74 IVG und Prioritätenordnung zu Artikel 101bis AHVG, Zusammenarbeitsvereinbarung, Taggelder ALV und Betriebsräume. Hinzu kommen einzelne Änderungen ohne Bezug zur Weiterentwicklung der IV, so Anpassungen bei den Verwaltungskosten und beim Assistenzbeitrag.
Mit der neuen Verordnung (EU) 2020/493 wird das FADO-System auf eine neue rechtliche Basis gestellt, die die bisherige Rechtsgrundlage ersetzt, und neu eine Schengen-Weiterentwicklung darstellt. Um die Umsetzung dieser Übernahme einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes in der Schweiz sicherzustellen, sind Anpassungen im Bundesgesetz vom 13. Juni 2008 über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI; SR 361) und gegebenenfalls später auch im Verordnungsrecht nötig.
Der Bundesrat legt den Grundstein für den elektronischen Rechtsverkehr: Über eine hochsichere zentrale Plattform sollen die Parteien in Justizverfahren künftig digital kommunizieren. An seiner Sitzung vom 11. November 2020 hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) in die Vernehmlassung geschickt.
Es wird ein Verbot von Preisbindungsklauseln, namentlich Preisparitätsklauseln, in allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben im UWG verankert.
In der Schweiz gilt ein befristetes Verbot (Moratorium) für Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken. Dieses Verbot ist im Gentechnikgesetz verankert und gilt aktuell bis am 31. Dezember 2021. Ziel der Vorlage ist es, Artikel 37a GTG so anzupassen, dass das Moratorium für vier Jahre bis neu am 31. Dezember 2025 gilt.
Die geltende Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung und weitere Verordnungen sind mit Bestimmungen zur Änderung der KVG über die Zulassung von Leistungserbringern zu ergänzen (Geschäft des Bundesrates 18.047, am 19. Juni 2020 vom Parlament verabschiedet). Diese Umsetzung besteht aus drei Teilprojekten, die darauf abzielen, die Zulassungsvoraussetzungen zu regeln, ein Register einzurichten und die Kriterien und methodischen Grundsätze für die Festlegung von Höchstzahlen von Leistungserbringern im ambulanten Bereich zu definieren.
Mit seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 zeigt der Bundesrat auf, wie er die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in den nächsten zehn Jahren umsetzen will. Er legt Ziele bis 2030 sowie strategische Stossrichtungen für die Bundespolitik in den drei Schwerpunktthemen «nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion», «Klima, Energie, Biodiversität» und «Chancengleichheit» fest.
Ziel des Vorentwurfs ist es, die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuer befreit sind, von 150 000 auf 200 000 Franken anzuheben.
Die Bundeskriegstransportversicherung (BKV) ist eine subsidiäre Transportversicherung, die der Bund zur Sicherstellung lebenswichtiger Transporte bzw. zum Schutz von Transportmitteln (insb. Schweizerischer Hochseeschiffe) in Krisenzeiten zur Verfügung stellt, sofern der private Versicherungsmarkt wegen erhöhter Risiken für Transportmittel, Güter und Valoren keine oder keine zumutbare Deckung mehr gewährt. Da der Versicherungsmarkt für die meisten der relevanten Risiken mittlerweile Deckung anbietet und sich die Notwendigkeit an Frachtraum unter Schweizer Flagge für die wirtschaftliche Landesversorgung relativiert hat, soll die Verordnung vom 7. Mai 1986 über die Bundeskriegstransportversicherung aufgehoben werden.
Am 30. Oktober 2019 überwies der Bundesrat der Bundesversammlung die Botschaft zum Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG). Anlässlich der Schlussabstimmung vom 19. Juni 2020 wurde die Vorlage durch den National- und Ständerat angenommen. Der Bundesrat setzt mit dieser Verordnung die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz um.
Die Kantone gewähren den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. Dazu bezahlt der Bund ihnen einen Beitrag. In den letzten Jahren haben einige Kantone ihren Beitrag zur Prämienverbilligung gesenkt. Die Änderung sieht deshalb vor, die Kantone zu verpflichten, einen Mindestbetrag zur Prämienverbilligung beizutragen. Dieser Betrag soll einem Anteil der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Versicherten, die in diesem Kanton wohnen, entsprechen. Der Anteil soll danach abgestuft werden, wie stark die Prämien das Einkommen der Versicherten, die in diesem Kanton wohnen, belasten. Kantone, in denen die Prämien das Einkommen stark belasten, sollen einen höheren Anteil beitragen.
Im Zuge des Bundesgesetzes zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register sind Anpassungen in mehreren Verordnungen erforderlich, namentlich in der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (SR 958.11), in der Bankenverordnung (SR 952.02), in der Geldwäschereiverordnung (SR 955.01) sowie weiteren Ausführungserlassen.
Die Vorlage setzt die Änderung des Zivilgesetzbuches vom 15. Dezember 2017 (Art. 949b ZGB Personenidentifikator im Grundbuch und Art. 949c ZGB landesweite Grundstücksuche) um. Es sollen sämtliche im Hauptbuch eingetragene Inhaberinnen und Inhaber von Rechten durch Zuordnung ihrer AHV-Nummer identifiziert werden. Die Vorlage definiert, wie die Grundbuchämter dabei im Einzelnen vorzugehen haben. Durch die landesweite Grundstücksuche soll Behörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe Zugang zur Information gewährt werden, ob und gegebenenfalls welche Rechte an Grundstücken einer bestimmten Person zustehen. Die Vorlage umfasst im Wesentlichen den Gegenstand der Suche, die Berechtigung zur Suche, den Detaillierungsgrad der abgerufenen Informationen sowie die Organisation des Dienstes der landesweiten Grundstücksuche.