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Parallel zur Optimierung der Massnahmen sollen die Zahlungsrahmen 2004 bis 2007 für die Landwirtschaft so ausgestaltet werden, dass der Strukturanpassungsprozess möglichst sozialverträglich abläuft.
Der Geltungsbereich des Gesetzes wird auf die tierschützerischen Aspekte der Tierzucht ausgeweitet; zugleich soll die Würde als neues Schutzobjekt eingefügt werden.
Im Zentrum dieser zweiten Etappe der Agrarreform steht die marktwirtschaftliche Erneuerung des gesamten Ernährungssektors. Mit "Agrarpolitik 2002" wird darüber hinaus der Weg aufgezeigt, wie das Konzept der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft konsequent weiter umgesetzt werden soll.
Mit der Revision sollen bestehende Lücken in der Verordnung geschlossen, dringliche Verbesserungen einbezogen und für den Vollzug praktikable, möglichst präzise Regelungen erlassen werden.
Änderung des Landwirtschaftsgesetzes und Bundesbeschluss betreffend das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen; Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz.
Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben, des Landwirtschaftsgesetzes sowie des Bundesbeschlusses über den Rebbau.
Abkommen der Uruguay-Runde / GATT-WTO und damit verbundene notwendige Gesetzesänderungen (Änderungen im Zollrecht, Landwirtschaftsrecht inkl. Alkoholgesetzgebung, in den Bereichen wirtschaftliche Landesversorgung, geistiges Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen und Bankengesetz)
Ausführungsbestimmungen aus dem Bereich Fleischhygiene zum Lebensmittelgesetz vom 9. Oktober 1992.
Revision verschiedener Ausführungsverordnungen
Initiative des Schweizerischen Bauernverbandes