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Abgeschlossen
23. Februar 2024 - 3. Juni 2024
Revision des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes vom 28. August 2003 (BGS 942.31)
Mit der Ergänzung von § 3 Abs. 2 Bst. l des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes soll ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand geschaffen werden, welcher ermöglicht, dass Selbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal ausserhalb der Ladenöffnungszeiten offen sein dürfen.