Teilnehmen

Wir arbeiten daran Stellungnahmen direkt online zu verfassen - als Einzelperson oder als Organisation. Die Funktionen sind in aktiver Entwicklung. Gerne informieren wir dich, sobald sie verfügbar sind.

Möchtest du informiert bleiben?

Melde Dich an, um dich in die Warteliste einzutragen.

Quelle
zg.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Laufend
28. Februar 2025 - 2. Juni 2025

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherung

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherung (maximal anrechenbare Kosten bei einem Heimaufenthalt)

Personen im AHV-Alter und Personen mit einer IV-Rente, die in einem Heim wohnen, werden bei Bedarf zur Finanzierung des Heimaufenthalts mit Ergänzungsleistungen unterstützt. Welche Ausgaben dabei bei den Ergänzungsleistungen angerechnet werden können wird grundsätzlich im Bundesrecht geregelt. Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 wurde das System der Kostendeckung bei der Langzeitpflege erheblich umgestaltet. Wesentliche Bestandteile der Änderung bildeten die Überwälzung eines zusätzlichen Selbstbehalts auf die pflegebedürftige Person sowie die Regel, dass infolge eines Heim- oder Spitalaufenthalts keine Sozialhilfe-Abhängigkeit begründet werden darf. Der Kanton Zug regelte als Folge der Neuordnung der Pflegefinanzierung die Anspruchsberechtigung für Ergänzungsleistungen bei Personen, die in einem Heim oder Spital wohnen, neu. Dabei wurde insbesondere die Begrenzung der maximal anrechenbaren Ausgaben bei einem Heimaufenthalt angehoben. Diese Höchstgrenze reicht jedoch seit einiger Zeit nicht mehr aus, um die Kosten bei einem Aufenthalt in einer spezialisierten Langzeitpflegeeinrichtung zu decken. Aus diesem Grund muss das EG ELG angepasst werden.

So nimmst du an der Vernehmlassung teil:

1

Lies die verfügbaren Texte und Begleitdokumente

2

Schreibe deine Stellungnahme

Schreibe deine Stellungnahme und reiche sie bei der zuständigen Stelle ein. Konsultiere die ursprüngliche Publikation der Vernehmlassung für Instruktionen zur Teilnahme.

Die Teilnahme an dieser Vernehmlassung über die Plattform Demokratis ist zurzeit noch nicht möglich. Wir arbeiten daran, die direkte Teilnahme auf Demokratis für alle Vernehmlassungen zu ermöglichen. Um auf dem Laufenden zu bleiben, abonniere unseren Newsletter.