Quelle
www.notes.zh.ch

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Abgeschlossen
16. Dezember 2009 - 12. März 2010

Verordnung über die nichtuniversitären Medizinalberufe

Revision der Verordnung über die Berufe der Gesundheitspflege (neu: Verordnung über die nichtuniversitären Medizinalberufe, nuMedBV)

Am 1. Juli 2008 ist im Kanton Zürich ein neues Gesundheitsgesetz und gleichzeitig eine neue Verordnung über die universitären Medizinalberufe (MedBV) in Kraft getreten. Die verschiedenen Verordnungen, welche die nichtuniversitären Medizinalberufe regeln, wurden hingegen einstweilen unverändert beibehalten. Im Unterschied zu den universitären Berufen kollidierten bei den nichtuniversitären Medizinalberufen die Vorgaben des neuen Gesundheitsgesetzes weder mit dem bisherigen Verordnungsrecht noch bedufte es zwingend der weiteren Ausführung auf Verordnungsstufe bzw. zur Ausführung konnte bis auf Weiteres noch das alte Verordnungsrecht beigezogen werden.

Allerdings war von Anfang an klar, dass auch im Bereich der nichtuniversitären Medizinalberufe neues, auf das neue Gesundheitsgesetz zugeschnittenes Ausführungsrecht erlassen werden soll. Mit Revision der bereits aus dem Jahre 1992 stammenden Verordnung über die Berufe der Gesundheitspflege werden nun die notwendigen Anpassungen vorgenommen. Entsprechend dem Regelungsgegenstand der MedBV, welche die Bestimmungen über diese Berufsgruppen zusammen fasst, soll eine Verordnung entstehen, welche alle nichtuniversitären Medizinalberufe reglementiert.

Die Zahnprothetikerverordnung, die Dentalhygieneverordnung und die Bestimmungen in der Heilmittelverordnung, welche die Berufsausübung der Drogistinnen und Drogisten regeln (§§ 30 bis 33), werden mit Inkraftsetzung der mit neuem Titel versehenen Verordnung über die nichtuniversitären Medizinalberufe aufgehoben.